Kosten und Ablauf
Privatversicherte
Die Kosten der Therapie werden für Privatversicherte in der Regel vollständig oder zumindest zu großen Teilen von der Krankenkasse und/oder der Beihilfe übernommen. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf, um die Rahmenbedingungen zu klären.
Sollte Ihre Krankenkasse Unterlagen, Bescheinigungen oder auch im Rahmen eines Therapieantragsverfahrens ein Gutachten benötigen, bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen mit. Selbstverständlich kümmere ich mich zeitnah darum und unterstütze Sie gerne bei Fragen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen kann nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Sondergenehmigung (Kostenerstattungsverfahren) stattfinden.
Selbstzahler
Alternativ können Sie sich entscheiden, die Therapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen und die Kosten der Behandlung selbst tragen.
Erhebung einer biographischen Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung (GOP Ziffer 860): 123,34 EUR
Einleitung oder Verlängerung der Psychotherapie, einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens (GOP Ziffer 808): 53,62 EUR
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 Min. (GOP Ziffer 870): 100,55 EUR